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Unsere Angebote für Vorsorgestiftungen

Vorsorgeeinrichtungen unterliegen in der Schweiz der Revisionspflicht. Unsere leitenden Revisoren erfüllen die Bestimmungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) und sind damit befähigt, Vorsorgeeinrichtungen zu prüfen. Im Rahmen der Prüfung wird beurteilt, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten sind, ob die Vermögensanlagen angemessen bewertet werden und ob die finanzielle Stabilität gegeben ist. So enthält unser Bericht der Revisionsstelle auch Angaben zur finanziellen Situation der Stiftung und Verbesserungsvorschläge zu Internen Kontrollen. 

Unsere Dienstleistungen für Vorsorgestiftungen

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