Ab 1. Januar 2021 tritt die angenommene Vorlage für den bezahlten Vaterschaftsurlaub vom 27. September 2020 in Kraft. Sie regelt das Recht aller erwerbstätigen Väter auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Als Folge davon steigen die EO-Beiträge. Sie finden die wichtigsten Informationen dazu nachfolgend zusammengefasst:
& Vaterschaftsurlaub
- Erwerbstätige Väter haben ab 1. Januar 2021 Anspruch auf zehn freie Arbeitstage, die innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes bezogen werden können. Der Bezug kann wochen-, sowie tageweise erfolgen.
& Wer ist anspruchsberechtigt?
- Anspruchsberechtigt sind rechtliche Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt selbstständig oder als Arbeitnehmer erwerbstätig sind. Ebenfalls Anspruch haben Väter, welche aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und entsprechende Taggelder beziehen.
- Eine obligatorische AHV-Versicherung in den der Geburt vorangegangenen neun Monaten, sowie eine mindestens fünfmonatige Erwerbstätigkeit während dieser Zeit werden vorausgesetzt.
& Entschädigung
- Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens vor der Geburt, jedoch maximal CHF 196 pro Tag.
& Finanzierung / Erhöhung EO-Beiträge
- Die Finanzierung erfolgt über die Erwerbsersatzordnung EO. Als Folge davon wird der EO-Beitragssatz von 0.45 auf 0.5 Prozent angehoben. Die Erhöhung wird je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der gesamte AHV/IV/EO Beitragssatz beträgt somit neu für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber je 5.3% (vorher 5.275%).
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Ihre Ansprechpartner Oscar Schaller Kilian Sütterlin
dipl. Experte in Rechnungslegung Dipl. Treuhandexperte, MAS FH in
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